Quiz: Gesetzliche Grundlagen

Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.

  • Wählen Sie eine Antwort durch Anklicken aus
  • mit dem Pfeil nach rechts gehen Sie sich zur nächsten Frage
  • mit dem Pfeil nach links können Sie zur vorherigen Frage zurückkehren
  • am Ende kommen Sie durch einen Klick auf den Doppelhaken zur Auswertung
  • die Glühbirne blendet einen Tipp zur aktuellen Frage ein
  • mit dem kreisförmigen Pfeil starten Sie das Quiz neu
--- primary_color: '#1C90F3' title_color: black shuffle_questions: false shuffle_answers: true --- ## Welche Behörde ist für die Aufsicht nach dem BSI-Gesetz zuständig? 1. [ ] Das jeweilige Landesamt für Informationssicherheit >Nein, die Aufgabe obliegt dem BSI selbst. 2. [ ] Die Branchenverbände der betroffenen Sektoren >Nein. Es handelt sich um eine gesetzliche und staatliche Aufgabe des BSI selbst. 3. [ ] Die jeweilige Datenschutzaufsichtsbehörde >Nein, denn das BSI-Gesetz regelt nicht den Datenschutz. Zuständig ist das BSI selbst. 4. [X] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik >**Richtige Antwort** ## Für wen gilt das BSI-Gesetz? 1. [ ] Nur für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik >Nein, auch Unternehmen, Länder und Kommunen und sonstige Bundeseinrichtungen können betroffen sein. 2. [ ] Nur für die Bundesverwaltung >Nein, auch Unternehmen, Länder und Kommunen können betroffen sein. 4. [X] Potenziell für alle Behörden und Einrichtungen in Deutschland >**Richtige Antwort** ## Was ist der BSI IT-Grundschutz? 1. [ ] Eine gesetzliche Vorgabe zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen >Leider falsch. Es ist ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung. 2. [X] Ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung >**Richtige Antwort** 3. [ ] Ein Sicherheitskennzeichen, das die IT-Sicherheit eines Produktes belegt >Nein. Er ist ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung. 4. [ ] Eine Dienstleistung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik >Das stimmt nicht. Den IT-Grundschutz als Standard muss man selber umsetzen. ## Wer haftet bei der Nicht-Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BSI-Gesetzes? 1. [ ] Der/die Informationssicherheitsbeauftragte >Nein, die Leitungsebene, § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz. 2. [X] Die Leitungsebene der betroffenen Einrichtung >**Richtige Antwort** - Das ergibt sich aus § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz. 3. [ ] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik >Nein, leider falsch. Die Leitungsebene der betroffenen Einrichtung haftet, § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz.