Quiz: Gesetzliche Grundlagen
Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.
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## Welche Behörde ist für die Aufsicht nach dem BSI-Gesetz zuständig?
1. [ ] Das jeweilige Landesamt für Informationssicherheit
>Nein, die Aufgabe obliegt dem BSI selbst.
2. [ ] Die Branchenverbände der betroffenen Sektoren
>Nein. Es handelt sich um eine gesetzliche und staatliche Aufgabe des BSI selbst.
3. [ ] Die jeweilige Datenschutzaufsichtsbehörde
>Nein, denn das BSI-Gesetz regelt nicht den Datenschutz. Zuständig ist das BSI selbst.
4. [X] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
>**Richtige Antwort**
## Für wen gilt das BSI-Gesetz?
1. [ ] Nur für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
>Nein, auch Unternehmen, Länder und Kommunen und sonstige Bundeseinrichtungen können betroffen sein.
2. [ ] Nur für die Bundesverwaltung
>Nein, auch Unternehmen, Länder und Kommunen können betroffen sein.
4. [X] Potenziell für alle Behörden und Einrichtungen in Deutschland
>**Richtige Antwort**
## Was ist der BSI IT-Grundschutz?
1. [ ] Eine gesetzliche Vorgabe zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen
>Leider falsch. Es ist ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung.
2. [X] Ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Ein Sicherheitskennzeichen, das die IT-Sicherheit eines Produktes belegt
>Nein. Er ist ein Standard, zur Messung und Erreichung eines festgelegten, angemessenen Sicherheitsniveaus einer Behörde oder Einrichtung.
4. [ ] Eine Dienstleistung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
>Das stimmt nicht. Den IT-Grundschutz als Standard muss man selber umsetzen.
## Wer haftet bei der Nicht-Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BSI-Gesetzes?
1. [ ] Der/die Informationssicherheitsbeauftragte
>Nein, die Leitungsebene, § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz.
2. [X] Die Leitungsebene der betroffenen Einrichtung
>**Richtige Antwort** - Das ergibt sich aus § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz.
3. [ ] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
>Nein, leider falsch. Die Leitungsebene der betroffenen Einrichtung haftet, § 38 Absatz 2 BSI-Gesetz.