KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz stellt Anforderungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen; es regelt (nur) die physische Sicherheit bestimmter Anlagen in Deutschland. Dabei gilt es für Betreiber kritischer Anlagen in systemrelevanten Sektoren, die für die Versorgung der Allgemeinheit unverzichtbare Dienstleistungen für meist mindestens 500.000 Personen in Deutschland erbringen. Es setzt in Deutschland die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen um.

Das Gesetz schafft eine bundesrechtliche einheitliche Regelung, ergänzend zum BSI-Gesetz. Dadurch soll die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen gegen Bedrohungen wie z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus oder hybride Angriffe erhöht werden. Die Aufsichtsbehörde für das Gesetz und seine Pflichten ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Die Umsetzung erfolgt durch die (im Sommer 2026 noch nicht veröffentlichte) Kritisverordnung, die die BSI-Kritisverordnung ersetzen soll. Dann gelten ähnliche Pflichten wie die zur Registrierung und Durchführung von Risikoanalysen etc.

Achtung
  • Das KRITIS-Dachgesetz regelt zwar nur die physische Sicherheit bestimmter Anlagen,
  • die im Sommer 2026 noch nicht verabschiedete ergänzende Kritisverordnung wird aber die bestehende BSI-Kritisverordnung ablösen
  • und umfassende Pflichten auch aus dem BSI-Gesetz konkretisieren.