Umsetzung in den Ländern

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die Landes- und Kommunalverwaltungen ist in Deutschland förderal unterschiedlich erfolgt. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise eine „Cybersicherheitsverordnung“, in NRW das „Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen“ mit Geltung für die jeweiligen Landesverwaltungen; Anforderungen an Kommunen werden dort nicht geregelt.

Das Land Berlin hat für die Umsetzung der Richtlinie eine „Cybersicherheitsstrategie“ erlassen, in Bayern wurde das Bayerische Digitalisierungsgesetz ergänzt. Dieses schafft die Pflicht, Informationssicherheitskonzepte zu erstellen, auch für Kommunen. Behörden, die an das Behördennetz angeschlossen sind, müssen sicherheitsrelevante Informationen an das zuständige Landesamt melden. Ähnliches sieht das Sächsische Informationssicherheitsgesetz vor.

Je nach Land können also unterschiedliche Pflichten für Ihre Behörde oder Einrichtung gelten.

Gut zu wissen
  • Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in den Ländern erfolgt unterschiedlich.
  • Der Anschluss an das Landesbehördennetz etabliert regelmäßig Pflichten, auch für die Kommunen.