Apps und „Bring your own device“
Stellt Ihnen Ihre Behörde oder Einrichtung ein Smartphone zur Verfügung, das Sie auch privat nutzen dürfen? Oder erlaubt sie die dienstliche Nutzung Ihres privaten Handys („Bring your own device – BYOD“)? Dann müssen Sie sich an die internen Sicherheitsvorgaben halten!
Insbesondere müssen Sie darauf achten, dass dienstliche und private Daten nicht vermischt werden. Außerdem kann über viele Apps (Anwendungen auf Ihrem Smartphone) Ihr Nutzungsverhalten ausgespäht werden. Viele Apps wollen mehr Rechte haben, als es für ihre Nutzung erforderlich ist. Verweigern Sie den Apps diese Rechte oder verzichten Sie ganz auf sie.
Achtung
- Installieren Sie nur solche Apps, die Sie benötigen und löschen Sie die anderen
- Schränken Sie die Zugriffsberechtigungen für Ihre Kontakte, Standortangaben etc. bei Apps möglichst ein
- Verarbeiten Sie keine dienstlichen Daten in privaten Apps
- Auch Messenger-Apps wie z. B. WhatsApp, die Sie privat installieren und verwenden, dürfen nicht für dienstliche Zwecke genutzt werden
- Nutzen Sie nach Möglichkeit verschiedene Benutzerprofile für den privaten und den dienstlichen Gebrauch
- Löschen Sie nicht mehr benötigte WLAN-Netzwerke in den Netzwerk-Einstellungen des Geräts
- Installieren Sie alle verfügbaren Updates für das Gerät und die Apps
- Der Verlust eines Geräts mit vertraulichen Daten ist unverzüglich den Vorgesetzten und der Ansprechperson zu melden