Überblick Cloud-Dienste
Zu den typischen Cloud-Diensten zählen u. a.
- Speicher (z. B. für Fotos) und Datenaustausch
- Anwendungen (z. B. Bildbearbeitungsprogramme)
- Rechenleistungen (z. B. Internet-Server für eine eigene Homepage)
Bei einigen dieser Dienste ist es den Anbieter*innen gleich, für welchen konkreten Zweck sie genutzt werden - die freie Nutzbarkeit ist dann Teil des Geschäftsmodells.
Cloud-Dienste werden sowohl kostenpflichtig als auch kostenfrei angeboten. Bei den kostenfreien Angeboten teilt man sich die Dienste mit Dritten, bei den kostenpflichtigen werden – je nach Vertrag – die erforderlichen Betriebsmittel exklusiv zur Verfügung gestellt.
Begrifflich unterscheidet man entsprechend zwischen
- „Private Cloud“ - exklusive Bereitstellung der Betriebsmittel (Speicherplatz, Rechenleistung etc.) für die beauftragende Stelle
- „Public (Öffentliche) Cloud“ - übergreifende Bereitstellung der Betriebsmittel für jedermann
Deutsche Behörden und Einrichtungen nutzen regelmäßig „Private Clouds“. Über eigene Rechenzentren oder solche öffentlich-rechtlich betriebener Rechenzentren werden zentrale Dienste wie z. B. E-Mail, aber auch Web-Server oder Speicherplatz als „Private Cloud“ behördenintern und in Deutschland betrieben.