Persönlich-vertrauliche Informationen
Persönlich-vertrauliche Informationen sind vor allem personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrecht.
Beispiele:
Personalakten, Daten der Gehaltsabrechnung, personenbezogene Daten von Kund*innen (z. B. Anschrift, Geburtsdatum, beantragte Leistung).
Verhaltensregeln:
- Unter bestimmten Voraussetzungen darf es aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis, eines Vertrages oder einer Einwilligung der betroffenen Person zu einer Datenübermittlung kommen.
- Prüfen Sie die Anforderungen genau! Ein einmal übermitteltes elektronisches Datum kann nicht zurückgeholt werden!
- Persönlich-vertrauliche Informationen sind für andere unzugänglich aufzubewahren.
- Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze, die für die betroffenen Behörden gelten, schützen ausdrücklich personenbezogene Daten, auch wenn ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch besteht.