Persönlich-vertrauliche Informationen

Persönlich-vertrauliche Informationen sind vor allem personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrecht.

Beispiele:

Personalakten, Daten der Gehaltsabrechnung, personenbezogene Daten von Kund*innen (z. B. Anschrift, Geburtsdatum, beantragte Leistung).

Verhaltensregeln:

  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf es aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis, eines Vertrages oder einer Einwilligung der betroffenen Person zu einer Datenübermittlung kommen.
  • Prüfen Sie die Anforderungen genau! Ein einmal übermitteltes elektronisches Datum kann nicht zurückgeholt werden!
  • Persönlich-vertrauliche Informationen sind für andere unzugänglich aufzubewahren.
  • Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze, die für die betroffenen Behörden gelten, schützen ausdrücklich personenbezogene Daten, auch wenn ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch besteht.