Interne Informationen
Unternehmens- und behördeninterne Daten sind grundsätzlich zu schützen!
Beispiele:
Telefonlisten, Informationen über interne Arbeitsabläufe
Verhaltensregeln:
- Interne Informationen sind normalerweise nur für die Beschäftigen der Behörde oder Einrichtung zugänglich. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Leitungsebene nach außen gegeben werden.
- Vor der Weitergabe interner Informationen ist zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitserklärung abzuschließen ist.