Interne Informationen

Unternehmens- und behördeninterne Daten sind grundsätzlich zu schützen!

Beispiele:

Telefonlisten, Informationen über interne Arbeitsabläufe

Verhaltensregeln:

  • Interne Informationen sind normalerweise nur für die Beschäftigen der Behörde oder Einrichtung zugänglich. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Leitungsebene nach außen gegeben werden.
  • Vor der Weitergabe interner Informationen ist zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitserklärung abzuschließen ist.